Compliance

Stand April 2023

Business Conduct Guidelines

Im Laufe der Jahre hat sich die sich die Starrag Group dank ihrer Glaubwürdigkeit und zuverlässigen Leistung einen guten Ruf erarbeitet. Dieser fusst auf gegenseitigem Respekt, Ehrlichkeit und Integrität in unserem täglichen Tun. Von zentraler Bedeutung sind deshalb die hier vorliegenden Business Conduct Guidelines der Starrag Group. Sie beinhalten die Grundprinzipien für unser Handeln innerhalb des Unternehmens, aber auch mit unseren externen Partnern und der Öffentlichkeit. Sie sind die Leitlinien für die Entscheidungen die wir Tag für Tag treffen.

Business Conduct Guidelines

STARRAG Hinweisgebersystem

Das Einhalten und Befolgen von Regeln, Gesetze und internen Vorgaben hat bei der STARRAG Gruppe («STARRAG») höchste Priorität. Allfälliges Fehlverhalten muss frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich unterbunden werden. 

Dafür ist STARRAG jedoch auch auf die Achtsamkeit aller Beteiligten angewiesen. Dies beinhaltet auch die Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche Regelverstösse hinzuweisen. Ein speziell dafür geschaffenes Hinweisgebersystem ermöglicht – unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vertraulichkeit - die jederzeitige Abgabe entsprechender Hinweise in deutscher, englischer, französischer und chinesischer Sprache.

Das Hinweisgebersystem garantiert den grösstmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Mitarbeiter/innen. Wir versichern keine Massnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen, zu identifizieren. Benachteiligungen und Repressalien von Hinweisgebenden und allen Personen, die dazu beitragen, richtiges Verhalten bei STARRAG zu fördern, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoss nachgewiesen ist. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen, schnellen und geschützten Prozesses folgendermassen bearbeitet: 

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem der STARRAG nicht für alltägliche Themen, sondern insbesondere für Straftaten wie zum Beispiel Korruption und andere materielle Regelverstösse gedacht ist. 

Neben dem Compliance Beauftragten von STARRAG (in der Person des CFOs der STARRAG Gruppe) ist eine externe Anwaltskanzlei (Silk Rechtsanwälte in Zürich, Schweiz) als neutrale Mittlerin mandatiert. Über die untenstehende Email-Adresse kann ein Hinweisgeber direkt mit dem Compliance Beauftragten oder einem externen Vertrauensanwalt Kontakt aufnehmen und auf mögliche schwere Regelverstösse hinweisen. Neben der Prüfung der Plausibilität und Stichhaltigkeit der Hinweise wird der Compliance Beauftragte/der Vertrauensanwalt dem Hinweisgeber, wenn gewünscht, auch als Ratgeber zum Hinweisgebersystem zur Seite stehen. Im Anschluss leitet er sämtliche Informationen, in dem mit dem Hinweisgeber besprochenen Umfang, zur weiteren Bearbeitung an das Compliance Committee von STARRAG weiter. Das Compliance Committee setzt sich zusammen aus CEO, CFO und Head of HR von STARRAG. Es sei denn einer dieser Personen ist durch den Hinweis betroffen. In diesem Falle setzt sich das Compliance Committee aus dem Präsidenten und Sekretär des Verwaltungsrates der STARRAG zusammen. 

Die Hinweise werden vertraulich behandelt und der Hinweisgeber kann selbst entscheiden, ob er der STARRAG gegenüber seine Identität preisgeben möchte oder nicht. Falls nein, bietet sich die Kontaktaufnahme über den Vertrauensanwalt an. Dieser stellt sicher, dass Hinweise von Hinweisgebern, die explizit nicht durch STARRAG identifiziert werden möchten, anonymisiert weitergeleitet werden.

Damit ein Hinweis effektiv bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist. Dabei gilt zu beachten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können müssen und möglichst auch die Fragen nach dem «Wer? Was? Wann? Wie? und Wo?» beantworten würden. In der Regel ist es hilfreich, wenn der Hinweisgeber für weitere Fragen zur Verfügung stehen. 

Hinweisgeber werden eingeladen ihre Hinweise über einen der folgenden Kanäle abzugeben:

Mir wurde mitgeteilt, dass ich jederzeit meine Zustimmung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten widerrufen kann. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmässigkeit einer bereits durchgeführten Datenverarbeitung, bevor meine Einwilligung widerrufen wird. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich 16 Jahre oder älter bin. Hiermit stimme ich der Verarbeitung meiner Daten zu. Ich gebe freiwillig meine Einwilligung. Ich weiss, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.